Es resultiert mithin eine Zusatzbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf vier Tage festgesetzt. 15. Fazit Als Fazit ist festzuhalten, dass der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 7 ¾ Jahren, einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00 sowie zu einer Busse von CHF 400.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage) zu verurteilen ist, wobei die letzten beiden Strafen Zusatzstrafen zum Strafbefehl vom 24. April 2014 (im Dispositiv vom 24. Februar 2017 wurde fälschlicherweise der 14. April 2014 genannt) darstellen.