23 finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten angemessen. Auch hier ergibt sich in Bezug auf den Strafbefehl vom 24. April 2014 (Verurteilung zu einer Busse von CHF 200.00) die Situation der retrospektiven Konkurrenz, da auch Übertretungsbussen dem Asperationsprinzip unterliegen (BSK StGB I-ACKERMANN, N. 102 zu Art. 49 StGB). Gestützt auf die VBRS-Richtlinien und in Anwendung des Asperationsprinzips