3403): - mit Strafbefehl vom 24. April 2014 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Beschimpfung; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 und - mit Strafbefehl vom 19. Januar 2016 wegen Hinderung eine Amtshandlung; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00. Im Folgenden ist daher zu prüfen, ob für die in diesem Verfahren zu ahndenden Delikte zu den rechtskräftigen Strafbefehlen vom 24. April 2014 und vom 19. Januar 2016 eine retrospektive Konkurrenz vorliegt und ob allenfalls Zusatzstrafen auszufällen sind.