Dies trifft beispielsweise auf die vom Beschuldigten geltend gemachte, erhöhte Strafempfindlichkeit zu: Er sei psychisch angeschlagen und der ihn behandelnde Dr. med. J.________ habe eine mittelgradig depressive Episode mit Angstzuständen, die in Zusammenhang mit dem Ereignis vom Juli 2011 ständen, diagnostiziert. Rechtsanwalt Dr. B.________ führte weiter aus, der Beschuldigte habe zudem wieder Kontakt mit seiner Ehefrau und seinem Sohn. Sein Eheschutzgesuch wolle er zurückziehen, der Beschuldigte und seine Frau würden sich nochmals eine Chance geben wollen. Er bleibe also mit einer Schweizerin verheiratet.