Auch diesbezüglich ist der Beschuldigte einschlägig vorbestraft. Eine Zusammenstellung der weiteren mit Freiheitsstrafe zu ahndenden Delikte ergibt also folgende Strafen: Gewerbs- und bandenmässige Diebstähle: 21 Monate Hehlereien: 70 Tage Sachbeschädigungen: 40 Tage Gewalt und Drohung gegen Beamte 40 Tage Fahren ohne Führerausweis 30 Tage Insgesamt würde sich allein aus diesen Delikten eine kumulierte Freiheitsstrafe von 27 Monaten ergeben. Da die Einsatzstrafe nur angemessen zu erhöhen ist (Art.