Das Tatverschulden ist je nach einzelnem Deliktsbetrag als leicht bis sehr leicht zu qualifizieren. Der Strafrahmen beläuft sich auf Geldstrafe von 1 Tagessatz bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) sehen für einen Fall mit einem Deliktsbetrag von knapp über CHF 300.00 eine Strafe von 10 Strafeinheiten vor (S. 48 VBRS-Richtlinien). Davon ausgehend wären die einzelnen Hehlereien mit 15, 20, 15 und 10 Strafeinheiten zu bestrafen, was kumuliert insgesamt 60 Strafeinheiten ergäbe.