16 Gewicht fällt demgegenüber, dass er vom laufenden Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung offensichtlich unbeeindruckt war und massiv weiterdelinquierte. So beging er einen Grossteil der in diesem Verfahren mitbeurteilten Delikte nach Eröffnung des Strafverfahrens wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Teilweise wurde er auch ausserhalb dieses Verfahrens strafrechtlich belangt, wie die beiden Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. April 2014 und vom 16. Januar 2016 (pag. 3403) zeigen.