- SK 13 363: Der Beschuldigte stach mit einem Messer, etwas grösser als ein Taschenmesser, zweimal mit Wucht zu, wobei er den Oberbauch und den Arm seines Opfers traf. Es kam zu schweren Verletzungen des Opfers, der Beschuldigte wurden wegen versuchter Tötung verurteilt. Unter Berücksichtigung aller Tatkomponenten (inkl. Eventualvorsatz und Versuch) erachtete die 1. Strafkammer eine Freiheitsstrafe von 5 ¼ Jahren als angemessen.