SB120029 vom 25. Mai 2012). Ergänzend ist kurz auf die Praxis des Obergerichts des Kantons Bern zu verweisen: - SK 15 215: Der Beschuldigte fuchtelte mit dem Messer hin und her und stach in einem dynamischen Geschehen unkontrolliert in den Bauch zu (Klingenlänge ca. 20 cm). Er wurde verurteilt wegen versuchter Tötung. Gestützt auf die objektiven Tatkomponenten erachtete die 1. Strafkammer hierfür eine Strafe im Bereich von 12 Jahren Freiheitsstrafe als angemessen.