_ verweist weiter auf zahlreiche Bundesgerichtsurteile, in welchen für Messerstiche ohne Todesfolge deutlich mildere Strafen ausgesprochen worden sein sollen. Dabei ist ihm beispielhaft Folgendes entgegenzuhalten: - Urteil 6B_748/2013 vom 19. Juni 2014: die 5 ½ Jahre Freiheitsstrafe sanktionierten nebst einer versuchten Tötung zwar noch weitere Straftaten. Bei der Beschuldigten wurde jedoch von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit ausgegangen. Auch über einen Geständnisrabatt ist nichts bekannt.