Auch hier wiegt das Verschulden nach Auffassung der Verteidigung schwerer als im vorliegenden Fall. Bei dieser Strafe von 6 ¾ Jahren für eine versuchte vorsätzliche Tötung handelt es sich allerdings um ein kantonales Strafmass, das vom Bundesgericht im erwähnten Verfahren aufgehoben wurde. Der Beschuldigte benützte zudem nur ein Taschenmesser. Rechtsanwalt Dr. B.________ verweist weiter auf zahlreiche Bundesgerichtsurteile, in welchen für Messerstiche ohne Todesfolge deutlich mildere Strafen ausgesprochen worden sein sollen.