Arztzeugnis Dr. med. K.________ pag. 2361). Damit ist die Verletzung des Opfers letztlich noch als einfache Körperverletzung zu qualifizieren. Völlig an der Sache vorbei geht der Beschuldigte jedoch, wenn er ausführen lässt, der achttägige Spitalaufenthalt des Opfers sei nicht auf den eigentlichen Stich, sondern auf die Notfalloperation zurückzuführen (pag. 3020). Im Urteil 6B_45/2015 vom 22. Juli 2015 qualifizierte das Bundesgericht bei einem Stich mit einer 50 cm langen Messerklinge in den Bauch eine Reduktion um 50% (von 9 auf 4 ½ Jahre) für den vollendeten Versuch als deutlich zu hoch;