13 nur eine «Kann»-Vorschrift enthält, ist die Strafe bei ausgebliebenem Erfolg zwingend zu reduzieren (für das alte Recht BGE 121 IV 49 E. 1). Fakultativ ist dagegen das Verlassen des ordentlichen Strafrahmens (Urteil des Bundesgerichts 6B_42/2015 vom 24. Juli 2015 E. 2.4.1.). Das Mass der Reduktion ist von folgenden Umständen abhängig (HANS MATHYS, a.a.O., N. 219