Im Verhalten des Beschuldigten – insbesondere dem Nachrennen trotz beendeter Auseinandersetzung – zeigt sich eine beträchtliche kriminelle Energie. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass nicht dem Beschuldigten selber, sondern seinem Freund unmittelbar vorher eine Werbetafel auf den Kopf geschlagen worden war. Das Zustechen mit dem Messer war überdies sehr gefährlich, da die Auseinandersetzung dynamisch und der Beschuldigte wütend war. Allerdings stiess der Beschuldigte nur einmal zu und offenbarte daher keinen grösseren Vernichtungswillen.