11 Der Beschuldigte ist wegen mehrerer Delikte verurteilt worden. Unbestrittenermassen erweist sich die versuchte vorsätzliche Tötung als abstrakt schwerste Tat, für die daher vorerst eine Einsatzstrafe festzulegen ist. Dabei ist vom gesetzlichen Strafrahmen auszugehen, der sich von 5 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe erstreckt, wobei zu berücksichtigen ist, dass hier lediglich ein vollendeter Versuch vorliegt.