2. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. April 2014; 3. zu einer Busse von CHF 470.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mit- telland vom 24. April 2014 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage); 4. zur Bezahlung der anteilsmässigen, auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 29'973.00 sowie der anteilsmässigen Verfahrenskosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens von CHF 4000.00.