1. zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von höchstens 36 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten sei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 3 Jahre festzusetzen; 2. zu einer unbedingten Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu Fr. 10.-, ausmachend total Fr. 550.-, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 14. April 2014 3. Zu einer Übertretungsbusse von Fr. 200.-; V. Kosten Beim beantragten Verfahrensausgang seien