5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung vom 24. Februar 2017 wurden ein aktueller Strafregisterauszug vom 24. Januar 2017 (pag. 3400 ff.) und beim Regionalgefängnis Bern ein Führungsbericht, datierend vom 21. Januar 2017 (pag. 3997), eingeholt. Das Regionalgefängnis Bern brachte der Kammer zudem eine Disziplinarverfügung gegen den Beschuldigten vom 26. Januar 2017 zur Kenntnis (pag. 3405 ff.). Weiter wurde der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 24. Februar 2017 eingehend zu seiner Person befragt (pag. 3425 ff.).