Am 14. Dezember 2016 wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft zuhanden des Obergerichts aus der vorläufigen Festnahme entlassen. Am 15. Dezember 2016 führte der Verfahrensleiter in Anwesenheit des Beschuldigten, dessen Verteidigers und der Generalstaatsanwaltschaft eine Haftverhandlung durch (pag. 3336 ff.). Nach Anhörung des Beschuldigten stellte die Generalstaatsanwaltschaft den Antrag, der Beschuldigte sei in Sicherheitshaft zu nehmen. Demgegenüber beantragte der Beschuldigte, er sei unverzüglich freizulassen, eventualiter unter Anordnung einer Schriftensperre und Meldepflicht.