4. Neuansetzung der Berufungsverhandlung und Verhaftung des Beschuldigten Daraufhin wurde mit den Parteien für den 24. Februar 2017 ein neuer Berufungsverhandlungstermin vereinbart. Am 13. Dezember 2016 wurde der Verfahrensleiter durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland davon in Kenntnis gesetzt, dass der Beschuldigte durch die Personenfahndung der Kantonspolizei Bern in der Stadt Bern angehalten worden sei. Grundlage dieser Verhaftung habe eine entsprechende Ausschreibung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen den Beschuldigten wegen neuer Delikte gebildet.