3. Die Berufungsverhandlung vom 29. November 2016 (Neubeurteilung) Der Berufungsverhandlung vom 29. November 2016 blieb der Beschuldigte unentschuldigt fern. Rechtsanwalt Dr. B.________ beantragte die Absetzung der Verhandlung und die Vorladung zu einem neuen Termin. Er habe unzählige erfolglose Versuche unternommen, den Beschuldigten telefonisch oder postalisch zu erreichen. Auch habe er dem Beschuldigten das Bundesgerichtsurteil vom 24. Mai 2016 nicht zustellen können. Schliesslich sei er vom Beschuldigten am 3. November 2016 kurz angerufen worden. Der Beschuldigte habe erklärt, sich in Algerien zu befinden und krank zu sein.