_ sei er nach Algerien abgereist. Er sei überdies wegen Drohung, Tätlichkeiten und Sachentziehung im RIPOL zur Fahndung ausgeschrieben. Den am 24. November 2016 edierten Zivilakten des Regionalgerichts Bern-Mittelland kann entnommen werden, dass der Beschuldigte über Rechtsanwalt H.________, mithin einem anderen Anwalt als im Strafverfahren, am 19. April 2016 ein Eheschutzgesuch eingereicht hatte. Auch Rechtsanwalt H.________ teilte dem zuständigen Regionalgericht jedoch am 22. August 2016 mit, dass der Beschuldigte sich in Algerien befinde und dort für ihn nicht erreichbar sei.