2 Busse von CHF 500.00, zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrens- und Parteikosten des Privatklägers C.________. Mit Strafrechtsbeschwerde an das Bundesgericht vom 23. September 2015 beantragte der Beschuldigte die Aufhebung des Urteils des Obergerichts vom 7. Mai 2015 unter Freispruch vom Vorwurf der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung und Verurteilung des Beschwerdegegners C.________ wegen einfacher Körperverletzung evtl. Tätlichkeit (pag. 2987 ff.).