2806 ff.). Darüber hinaus sprach es den Beschuldigten von weiteren fünf Diebstahlsvorwürfen, einer Sachbeschädigung und des versuchten Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage frei. Hingegen sprach es den Beschuldigten der versuchten vorsätzlichen Tötung, des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls in fünf Fällen sowie der Hehlerei in fünf Fällen schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren, zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu CHF 30.00, zu einer