dies ist indessen das Datum der Versendung des Dispositivs, während der 7. Mai 2015 das Datum der Urteilsfassung darstellt) die Rechtskraft der bisherigen Einstellungen, Freisprüche sowie der Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Diebstahls in 29 Fällen, wegen Sachbeschädigung, Tätlichkeit, Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Führens eines PWs ohne erforderlichen Führerausweis sowie wegen Konsums einer unbestimmten Menge Haschisch (pag. 2806 ff.).