2557 ff.). Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte im Urteil vom 7. Mai 2015 (irrtümlicherweise wurde das Dispositiv auf pag. 2806 mit 18. Mai 2015 datiert; dies ist indessen das Datum der Versendung des Dispositivs, während der 7. Mai 2015 das Datum der Urteilsfassung darstellt) die Rechtskraft der bisherigen Einstellungen, Freisprüche sowie der Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Diebstahls in 29 Fällen, wegen Sachbeschädigung, Tätlichkeit, Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Führens eines PWs ohne erforderlichen Führerausweis sowie wegen Konsums einer unbestimmten Menge Haschisch (pag.