Ferner beantragte er in fünf Fällen Schuldsprüche wegen Hehlerei anstelle von Diebstahl. Für all dies beantragte er eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten mit bedingtem Strafvollzug und einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (pag. 2766 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft schloss sich mit Eingabe vom 2. Oktober 2014 der Berufung an und beantragte unter anderem die Bestrafung des Beschuldigten mit einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00 (pag. 2557 ff.).