Freigesprochen wurde der Beschuldigte dagegen wegen vier weiteren Diebstählen und einer Sachbeschädigung. Mit Berufung vom 23. Mai/18. September 2014 sowie anlässlich der Berufungsverhandlung vom 1. Mai 2015 beantragte der Beschuldigte Freisprüche von den Vorwürfen der versuchten vorsätzlichen Tötung, eines Diebstahls alternativ der Hehlerei, der Sachbeschädigung und des versuchten Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. Ferner beantragte er in fünf Fällen Schuldsprüche wegen Hehlerei anstelle von Diebstahl.