Mit Urteil vom 22. Mai 2014 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland den Beschuldigten/Berufungsführer (nachfolgend: Beschuldigter) der versuchten vorsätzlichen Tötung, des gewerbsmässigen Diebstahls in 39 Fällen, der Sachbeschädigung, der Tätlichkeiten, des Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Beschimpfung, der Gewalt und Drohung gegen Beamte, der Hinderung einer Amtshandlung, des Führens eines Personenwagens ohne erforderlichen Führerausweis und des Konsum einer unbestimmten Menge Haschisch für schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Jahren, einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu