1. zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen à CHF 80.00, ausmachend CHF 1‘920.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis vom 14. April 2014. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 480.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 6 Tage.