1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, angeblich begangen am 19.01.2010 in Brig- Glis; 2. A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte eine Entschädigung von CHF 3‘578.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zugesprochen wurde;