15 sprochenen Geldstrafe ist eine Zusatzstrafe auszusprechen, da – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – auch vorliegend auf eine Geldstrafe zu erkennen ist. Asperiert hätte die Kammer für den Schuldspruch wegen Drohung eine Strafe von 30 Tagessätzen auf die Einsatzstrafe angerechnet. Von der damit resultierenden hypothetischen Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen sind die durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis ausgesprochenen 40 Tagessätze in Abzug zu bringen, womit eine Zusatzstrafe von 30 Tagessätzen resultiert.