Der Beschuldigte wurde mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Amt der Region Oberwallis, Visp, am 14. April 2014 wegen Beschimpfung und Drohung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 130.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 950.00 verurteilt (pag. 404). Zu der mit diesem Urteil ausge-