18. Täterkomponenten 18.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich des Vorlebens kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 344, S. 18 der Entscheidbegründung). Dem aktuellen Leumundsbericht, der jedoch nicht auf einem persönlichen Gespräch mit dem Beschuldigten basiert, ist zu entnehmen, dass sich der Gesamtbetrag der gegen den Beschuldigten vorhandenen Verlustscheine auf CHF 53‘256.40 beläuft (pag. 387). Die aktuelle Tätigkeit des Beschuldigten ist unbekannt, weswegen auf seine Angaben anläss-