Er hat die Auskunft zu den Aktiven nicht generell verweigert, sondern hierzu Angaben gemacht und insbesondere die Liegenschaft in Naters, welche sich in seinem Alleineigentum befand, erwähnt (unter Angabe falscher Miteigentumsverhältnisse). Hingegen hat er die weiteren Liegenschaften bzw. die zutreffenden Eigentumsverhältnisse gegenüber den Konkursbeamten verschwiegen und – obwohl er auf die entsprechenden Straffolgen aufmerksam gemacht wurde – wahrheitswidrig bestätigt, alle Aktiven benannt zu haben.