Wie bereits dargelegt, verschwieg der Beschuldigte dem Konkursamt gegenüber bewusst, dass er über weitere Liegenschaften bzw. über Alleineigentum an der Liegenschaft in Naters verfügte. Da er auf die Straffolgen aufmerksam gemacht wurde, geht die Kammer davon aus, dass ihm bekannt war, dass sein Verhalten zur Schädigung der Gläubiger führen würde bzw. könnte. Er handelte damit diesbezüglich wissentlich und willentlich und nahm die Schädigung zumindest in Kauf.