Inwiefern diese vorliegend Zweifel am Beweisergebnis zu wecken vermögen, ist nicht ersichtlich und wird durch den Beschuldigten auch nicht substantiiert dargelegt. 11.3 Zur Frage des Vorsatzes des Beschuldigten Die Verteidigung bestreitet, dass der Beschuldigte beabsichtigt habe, sein Vermögen zum Scheine zu vermindern. Wie bereits dargelegt, verschwieg der Beschuldigte dem Konkursamt gegenüber bewusst, dass er über weitere Liegenschaften bzw. über Alleineigentum an der Liegenschaft in Naters verfügte.