Ihm sei daraufhin gesagt worden, er hätte nichts mehr zu sagen, dies sei jetzt vorbei (pag. 187f.). Die Zeugin bestätigte diese Angaben sinngemäss, indem sie festhielt, dass sie dem Konkursiten jeweils sagen würden, dass man den Konkurs weiter mache, bis ein Urteil des Obergerichts bzw. ein Aufschub des Obergerichts vorliege (pag. 198). Diese Aussage stimmt inhaltlich sinngemäss mit dem überein, was auch der Beschuldigte geltend machte. Im Einvernahmeprotokoll wurde dieser Einwand des Beschuldigten – entgegen den entsprechenden Ausführungen der Verteidigung – explizit festgehalten. So ist unter dem Titel Bemerkungen aufgeführt: