Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 29. Januar 2014 erklärte er, dass er nichts zu verbergen gehabt habe. Er habe anlässlich der Einvernahme keine Liegenschaften versteckt. Dies sei dem Konkursamt bekannt gewesen (pag. 73). Diese Aussage wird bereits dadurch widerlegt, dass die fraglichen Liegenschaften im Protokoll nicht aufgeführt wurden. Wären sie dem Konkursamt tatsächlich bekannt gewesen, hätten sie (unter Angabe der korrekten Eigentumsverhältnisse) Eingang ins Protokoll gefunden.