___ zum Zeitpunkt seiner Aussage bereits pensioniert war und ein allfälliges Fehlverhalten bzw. Unterlassen für ihn keine Konsequenzen mehr gezeigt hätte (pag. 193). Es fällt zudem auf, dass der Zeuge D.________ einige der ihm gestellten Fragen nicht mehr beantworten konnte bzw. er geltend machte, dass er sich nicht mehr genau erinnern könne (pag. 193). Diese Erinnerungslücken sprechen generell für die Glaubhaftigkeit seiner Angaben. Der Zeuge D.________ will offensichtlich keine falschen Angaben machen und gesteht deshalb Erinnerungslücken umgehend ein.