_ mit der Bemerkung, der Schuldner verweigere die Unterschrift, unterzeichnet. Der Zeuge D.________ hatte die Strafbestimmungen damit in Papierform vor sich. Diese Schlussfolgerung wird schliesslich auch durch die glaubhaften Aussagen der Zeugen gestützt. Der Zeuge D.________ versicherte, dass – auch wenn die Strafbestimmungen durch den Beschuldigten nicht unterzeichnet wurden – diese ihm vorgelegt wurden. Ob der Beschuldigte sie wirklich gelesen habe, könne er hingegen nicht sagen (pag. 195). Weiter bestätigte der Zeuge D.________, dass auf die Folgen des Konkurses immer mündlich aufmerksam gemacht worden sei.