Die Einvernahme folgt einem standardisierten und stets gleichbleibenden Ablauf, welchem die erfahrenen Mitarbeiter in der Vergangenheit bereits wiederholt gefolgt waren. Die Belehrung hinsichtlich der Strafbestimmungen erfolgt damit durch sie standardmässig. Wieso diese Belehrung im konkreten Fall (ausnahmsweise) hätte unterbleiben sollen, ist nicht ersichtlich. Dass die Belehrung versehentlich unterblieb, erachtet die Kammer als wenig wahrscheinlich. Die Strafbestimmungen lagen in Papierform vor, sie wurden durch den Zeugen D.________ mit der Bemerkung, der Schuldner verweigere die Unterschrift, unterzeichnet.