4 10. Beweismittel Als objektives Beweismittel liegt der Kammer das Einvernahmeprotokoll vom 7. Dezember 2009 samt dazugehörigen Strafbestimmungen vor (pag. 8 ff.). Das Einvernahmeprotokoll enthält den Hinweis, dass der Schuldner auf die beigelegten Strafbestimmungen aufmerksam gemacht worden sei. Weiter sind darin die Personalien, die Führung der Buchhaltung, die Konkursgründe, die bestehenden Miet-, Leasing- und Arbeitsverträge sowie die Aktiven verzeichnet. Unter dem Titel Liegenschaften ist ein Stockwerkeigentum in Naters vermerkt.