3 8. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung stellt insbesondere den Ablauf der Einvernahme vom 7. Dezember 2009 in Frage. So sei die Befragung des Beschuldigten in gebrochenem Deutsch geführt worden. Entgegen den Angaben der Betreibungsbeamtin C.________ (nachfolgend Zeugin), wonach bei Befragungen üblicherweise immer zwei Betreibungsbeamte anwesend seien, sei der Beschuldigte im vorliegenden Fall von der Zeugin alleine einvernommen worden.