6. Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 17. Februar 2014, welcher vorliegend als Anklage dient, betrügerischer Konkurs vorgeworfen. So soll er am 7. Dezember 2009 zum Nachteil der Konkursgläubiger sein Vermögen zum Schein vermindert haben, indem er anlässlich der Einvernahme beim Konkursamt Seeland in Biel ausdrücklich erklärt habe, dass keine weiteren Aktiven vorhanden seien und dabei den Besitz von acht Liegenschaften im Kanton Wallis verheimlicht haben (pag. 79 ff.).