4. A.________ sei für das Berufungsverfahren eine angemessene Entschädigung zu entrichten. 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 11. Juli 2016 wurde von Amtes wegen über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 403f.) sowie ein Leumundsbericht (inkl. wirtschaftliche Verhältnisse; vgl. pag. 385 ff.) eingeholt (pag. 383).