375). Mit Verfügung vom 5. Juli 2016 forderte die Verfahrensleitung den Beschuldigten auf, innert Frist mitzuteilen, ob er mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden sei (pag. 376f.). Fristgerecht erteilte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten sein Einverständnis (pag. 379), woraufhin die Verfahrensleitung am 11. Juli 2016 die Durchführung des schriftlichen Verfahrens anordnete und den Beschuldigten innert Frist zur Einreichung einer Berufungsbegründung aufforderte (pag. 382f.). Nach zweimalig gewährter Fristerstreckung reichte Rechtsanwalt B.___