__ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, angeblich begangen am 19. Januar 2010 in Brig-Glis frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 3‘578.50 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 5‘967.75 an den Kanton Bern (inkl. Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wurde hingegen des betrügerischen Konkurses, begangen am 7. Dezember 2009 in Biel, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend CHF