1. Erstinstanzliches Urteil Am 1. März 2016 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, angeblich begangen am 19. Januar 2010 in Brig-Glis frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 3‘578.50 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 5‘967.75 an den Kanton Bern (inkl. Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung).