1. Zu einer Geldstrafe von 185 Tagessätzen zu CHF 220.00, ausmachend total CHF 40‘700.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 9‘900.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 45 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 8‘622.10. 4. Zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 600.00, 4/5 ausmachend CHF 480.00.